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Gremien des Pastoralen Raumes Saarbrücken

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Auch im Pastoralen Raum gibt es Gremien, die sich aus ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiter:innen zusammensetzen. 

Der Pastorale Raum Saarbrücken wurde am 1. Januar 2022 gegründet. Die Gremien wurden im Laufe des Jahres 2022 errichtet. 

Die demokratischen und synodalen Gremien spielen eine entscheidende Rolle in der Entwicklung des Pastoralen Raums. 

Der Pastorale Raum kennt vier unterschiedliche Gremien:

  • die Synodalversammlung
  • den Rat des Pastoralen Raumes
  • die Verbandsvertretung
  • und den Verbandsausschuss

Die Synodalversammlung und der Rat des Pastoralen Raums sind pastorale Gremien und entscheiden über Schwerpunkte in der Seelsorge.

Der Pastorale Raum hat die Rechtsform eines Kirchengemeindeverbandes (KGV). Dieser KGV sorgt für die rechtliche Handlungsfähigkeit, für die wirtschaftliche Umsetzung der Schwerpunkte und durch die Arbeitergeberfunktion für die Angestellten für eine Bündelung der Personalprozesse und bessere Koordination. Die Gremien Verbandsvertretung und Verbandsausschuss kümmern sich daher um die Vermögensverwaltung.

Der Kirchengemeindeverband

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Mit der Errichtung des Pastoralen Raums als Zusammenschluss von Pfarreien wurde auch ein mit dem Pastoralen Raum verbundener neuer Kirchengemeindeverband als Zusammenschluss aller Kirchengemeinden auf dem Gebiet des Pastoralen Raums (KGV PastR) errichtet.

Die Verbandsvertretung und der Verbandsausschuss sind die Gremien, die im Kirchengemeindeverband für Vermögensverwaltung verantwortlich sind. Da diese Gremien eine juristische Person des öffentlichen Rechtes (jPöR) - nämlich den Kirchengemeindeverband Pastoraler Raum - vertreten, nennt man sie auch Organe der jPöR. 

Die pastoralen Gremien

Der Rat des Pastoralen Raumes

Der Rat des Pastoralen Raumes ist das Gremium, das die Schwerpunkte in der Seelsorge setzt. Hier werden neue Ideen entwickelt und diskutiert. Somit ist der Rat des Pastoralen Raumes das Pendant zum Pfarrgemeinderat in den Pfarreien. 

Die Mitglieder:innen des Rates haben den ganzen Raum im Blick. 

Die Beratungen zum Haushalt erfolgen in gemeinsamer Abstimmung zwischen dem Rat und der Verbandsvertretung.

Der Rat des Pastoralen Raums besteht je zur Hälfte aus Delegierten aus den Pfarreien(-gemeinschaften) und aus den Menschen, die von der Synodalversammlung gewählt wurden. Dazu kommen das Leitungsteam und mögliche berufene Mitglieder

Die Synodalversammlung

Die Synodalversammlung ist ein ganz neues Organ; in den bisherigen Strukturen des Bistums gab es nichts Vergleichbares. 

Hier kommen zukünftig einmal im Jahr die Vertreter:innen aller "Orte von Kirche" im Pastoralen Raum Saarbrücken zusammen. Also jeweils mindestens eine Person aus allen Gemeinden, kirchlichen Orten, Gruppen, Verbänden, Caritaseinrichtungen, Kirchenchören, Initiativen, Kitas, Gremien und so weiter, sowie allen hauptamtlichen Mitarbeiter:innen.

Diese Versammlung aus einer großen Anzahl an Menschen soll die Vernetzung und Kommunikation untereinander fördern.

Sie wählt außerdem Mitglieder in den Rat des Pastoralen Raums, der im Laufe des Jahres die Schwerpunkte für Seelsorge setzt, die im Pastoralen Raum umgesetzt werden sollen. 

Die Gremien der Vermögensverwaltung

Die Verbandsvertretung

Die für die Vermögensverwaltung auf der Ebene der Kirchengemeinden verantwortlichen Räte, die Verwaltungs- bzw. Kirchengemeinderäte, wählen aus ihrer Mitte Personen, die in der Verbandsvertretung des KGV PastR Verantwortung übernehmen. 

In ähnlicher Form kennen die Menschen dies aus den Kirchengemeinden, die nicht fusioniert sind und noch in einem Kirchengemeindeverband nach alter Version zusammengefasst sind bzw. vor Fusion waren. Für eine Übergangszeit doppeln sich diese Verbandsvertretungen für nicht fusionierte Kirchengemeinden (KGV alt und KGV PastR).

Die Aufgabe der Verbandsvertretung als Gremium der Vermögensverwaltung umfasst im Wesentlichen die Haushaltsplanung und den Jahresabschluss mit allen dazugehörenden Unteraufgaben (Kassenprüfung, Beschlussfassung usw.) 

Die Verbandsvertretung ist ein vergleichsweise großes Gremium, da in ihr die gewählten Vertreter*innen aller Kirchengemeinden einen Sitz haben. Der PastR Saarbrücken umfasst in 2024 insgesamt 11 Kirchengemeinden und einen Kirchengemeindeverband (alt). 

Der Verbandsausschuss

Damit die Verbandsvertretung handlungsfähig ist, gibt es den Verbandsausschuss.

Er besteht aus nur 5 Personen:

  • Vorsitzende*r (vom Bischof gesetzt)
  • der/dem stellv. Vorsitzende*r (wird von den Mitgliedern der Verbandsvertretung gewählt)
  • 3 weiteren Personen (werden von den Mitgliedern der Verbandsvertretung gewählt)

Hier wird das Tagesgeschäft erledigt. Es wird beispielsweise über Verträge (Mietverträge, Telefonverträge usw.) beraten und beschlossen. Außerdem ist der Verbandsausschuss  mit anderen Behörden (Finanzamt, öffentl. Verwaltung usw.) in Kontakt. 

Damit vertritt der Verbandsausschuss den KGV PastR  im Rechtsverkehr.

Derzeit wird die Verwaltung in diesem Bereich im Zusammenspiel mit dem Bischöflichen Generalvikariat intensiv aufgebaut.